AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ing. Hermann Eigner Malerbetrieb – Wiener Neustadt

Stand: Mai 2026

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Firma Ing. Hermann Eigner Malerbetrieb, Wiener Neustadt.

Es gelten ergänzend die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere die ÖNORM B 2110 sowie die ÖNORM B 2230, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Soweit Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen des KSchG vorrangig.

2.  Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Ausführung der Leistung zustande.

3.  Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis (inkl. USt.) ausgewiesen.

Bei längerfristigen Projekten (Ausführungsdauer über drei Monate) behalten wir uns Preisanpassungen vor, wenn sich der Verbraucherpreisindex (VPI, Basis 2020) gegenüber dem Angebotsdatum um mehr als 5 % verändert. Anpassungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

Für Verbraucher im Sinne des KSchG erfolgen Preisanpassungen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

4.  Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Nicht enthalten sind insbesondere:

  • Untergrundvorbereitungen (falls nicht ausdrücklich vereinbart)
  • Zusatzarbeiten aufgrund versteckter Mängel

Diese werden gesondert verrechnet.

5.  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

  • freien Zugang zur Baustelle
  • Bereitstellung von Strom, Wasser und Heizung bei Bedarf
  • Entfernung oder Abdeckung von Möbeln und empfindlichen Gegenständen

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

6.  Zusatz- und Mehrleistungen

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand oder gesondertem Angebot verrechnet. Der Auftraggeber wird über notwendige Zusatzleistungen vorab informiert.

7.  Ausführungsfristen

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen durch:

  • Witterung
  • Materiallieferungen
  • Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers

berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

8.  Baustellenstillstand und Behinderung

Wird die Ausführung der Arbeiten durch Umstände im Einflussbereich des Auftraggebers unterbrochen oder verzögert, sind wir berechtigt:

  • den entstandenen Mehraufwand zu verrechnen
  • Standzeiten gesondert in Rechnung zu stellen
  • vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben

Wir werden den Auftraggeber über Behinderungen unverzüglich schriftlich informieren.

9.  Abnahme der Leistung

Nach Fertigstellung werden wir den Auftraggeber zur förmlichen Abnahme auffordern und eine angemessene Frist setzen.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung übernimmt, oder
  • keine wesentlichen Mängel vorliegen und die gesetzte Frist abgelaufen ist, oder
  • der Auftraggeber die Abnahme nach Fristsetzung ohne Angabe konkreter Mängel verweigert.

Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens mit Ingebrauchnahme oder vollständiger Fertigstellung als übernommen.

10.  Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt:

  • nach tatsächlichem Aufwand, oder
  • laut vereinbartem Pauschalpreis.

Teilrechnungen sind zulässig.

11.  Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Außer es ist etwas anderes Vereinbart wie, Sofort nach Erhalt.

Eine Anzahlung kann je nach Vereinbarung im Angebot festgelegt werden.

Bei Zahlungsverzug gelten:

  • gesetzliche Verzugszinsen gemäß §1000 ABGB bzw. §456 UGB
  • Mahnspesen
  • Kosten für Inkasso oder anwaltliche Vertretung

Einbehalte oder Abzüge durch den Auftraggeber sind nur zulässig, soweit ein Zurückbehaltungsrecht gesetzlich oder vertraglich begründet ist.

12.  Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB sowie ergänzend die Regelungen der ÖNORM B 2110. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre für Arbeiten an unbeweglichem Gut (Bauwerken) und zwei Jahre für sonstige Leistungen.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens bei Abnahme zu rügen.

13.  Haftung

Gegenüber Unternehmern haftet unser Betrieb nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im unternehmerischen Verkehr ausgeschlossen.

Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Haftung uneingeschränkt; insbesondere haftet unser Unternehmen auch für Personenschäden durch leichte Fahrlässigkeit.

Keine Haftung wird übernommen für:

  • versteckte Mängel im Untergrund, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar waren
  • vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien
  • Schäden durch ungeeignete Vorleistungen Dritter

Voraussetzung für jedwede Haftung ist die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge.

14.  Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und noch nicht eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bereits verarbeitete und fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien können sachenrechtlich nicht zurückgefordert werden. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, ausstehende Zahlungen auf dem Rechtswege geltend zu machen.

15.  Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, Kontaktdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und Rechnungslegung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Steuerberater) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Anfragen richten Sie bitte schriftlich an unser Unternehmen.

16.  Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Wird ein Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen (z. B. beim Auftraggeber zu Hause), steht Verbrauchern gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu.

Der Verbraucher kann auf sein Widerrufsrecht verzichten und die sofortige Leistungserbringung verlangen. In diesem Fall ist bei Ausübung des Widerrufs anteilig für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

Wird der Vertrag in unseren Geschäftsräumen oder auf ausdrückliche Veranlassung des Verbrauchers abgeschlossen, gilt das FAGG nicht.

17.  Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Unternehmens, Wiener Neustadt.

Für Verbraucher gilt §14 KSchG: der Verbraucher kann jederzeit auch das für seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort zuständige Gericht anrufen.

18.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.